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Es gibt eine Schweizerische Krankenkasse mit der Absicht, Heilung oder Prävention von Patienten zu verhindern, indem sie Eisenbehandlungen nicht bezahlt.
Sollen diese Patienten aus ihrer Sicht krank bleiben? Oder Psychopharmaka schlucken, anstatt sich mit Eisen heilen zu lassen?
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Die Schweizer Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, Eisenbehandlungen zu bezahlen, sofern die Indikation richtig gestellt wurde.
Die Krankenkasse Atupri bezahlt Eisenbehandlungen von Eisenmangelpatienten nicht, wenn der Ferritinwert über 30 ng/ml liegt, obwohl auch dann Eisenmangelsymptome vorliegen können. Ein Entscheid am grünen Tisch mit Folgen für die Patienten: Diese müssen die Behandlungen selber zahlen, obwohl sie regelmässig ihre Prämien einzahlen.
Betroffen sind insbesondere Patientinnen, welche für die Erhaltungstherapie in gewissen Abständen Eisen brauchen, um Rückfälle zu vermeiden. In der Regel liegen die Ferritinwerte dann über 30 ng/ml.
Der Entscheid von Atupri ist ungesetzlich und damit anfechtbar. Betroffenen Patienten wird eine Meldung bei der Patientenstelle empfohlen. Gleichzeitig soll die Rechtsschutzversicherung oder eine Anwaltskanzlei beauftragt werden, den Entscheid anzufechten.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Krankenkasse zu wechseln.
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