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Das unterschätzte Element Leseprobe: WZW-Kriterien
Die Verantwortlichen im Schweizer Gesundheitswesen sprechen mit Vorliebe von den so genannten WZW-Kriterien. Die drei großen Buchstaben signalisieren Wirksamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Diese Kriterien müssen erfüllt sein, damit die Krankenversicherungen eine Behandlung bezahlen. Leider verfügen weder das Bundesamt für Gesundheit (BAG), noch die Medikamenten-Zulassungsbehörde Swissmedic, noch der Dachverband der Krankenkassen Santésuisse über klare Definitionen oder „operative Kriterien“, anhand derer man ihre Erfüllung auch beurteilen könnte. So spricht man heute beispielsweise immer mehr von Wirtschaftlichkeit, weiß aber eigentlich nicht genau, wie sie sich wirklich berechnen lässt.
Die Schweizerischen Krankenkassen, die gewissermaßen „vor Ort“ mit diesem Problem zu tun haben, bezahlen Behandlungen von Eisenmangelpatienten mit Eiseninfusionen, weil dabei auch nach ihrer Auffassung die WZW-Kriterien erfüllt sind. Ungeachtet der Tatsache, dass ihnen noch immer exakte Maßstäbe für die Beurteilung von Wirksamkeit fehlen, haben sie längst bemerkt, dass bei diesen Patienten die Infusion von Eisenpräparaten eine effektive Behandlung ermöglicht, die in sehr vielen Fällen zur Genesung führt und deshalb auf längere Sicht eine Menge Kosten spart.
Die Kassen scheinen also zumindest in diesem Zusammenhang bereits gut verstanden zu haben, dass die weithin geübte Praxis, zur Therapie solcher Beschwerden Antidepressiva, Schlafmittel etc. einzusetzen, keine heilende Wirkung zeigt und lediglich eine kostspielige Symptomunterdrückung darstellt. Dies deckt sich schon lange mit unseren Erfahrungen. Die Medikamente, die bei diesen letztlich nur palliativen (lindernden) Behandlungen eingesetzt werden, wirken außerdem meist nur für einige Stunden. Sie müssen deshalb regelmäßig und oft für längere, nicht absehbare Zeit eingenommen werden, was auf die Dauer weitaus teurer kommt als eine Infusionstherapie mit Eisenpräparaten.
Wirksamkeit kann unseres Erachtens folgendermaßen definiert werden:
Wirksam ist eine Behandlung vor allem dann, wenn sie aus Sicht der behandelten Patienten als solche empfunden wird und sich dabei gleichzeitig die objektiven pathologischen Befunde normalisieren. Die Beschwerden müssen in überschaubarer Zeit abklingen bzw. verschwinden und keine Dauermedikation erfordern (kurative Therapie: Prinzip der Heilung).
Wirksam ist eine Behandlung aber auch dann, wenn sie einem chronischen Schmerzpatienten die Schmerzen nimmt (palliative Therapie: Prinzip der Linderung).
Es soll hier nochmals dazu angeregt werden zu überlegen, inwieweit die von uns geschilderten gut dokumentierten Besserungen subjektiv empfundener Befindlichkeiten den bisherigen Kriterien einer objektiven Effektivität zuzuordnen sind. Ohne den Rang wissenschaftlich angelegter Doppelblindstudien mit objektiv messbaren Funktions- oder Zustandsparametern auch nur im Geringsten infrage stellen zu wollen, plädieren wir dafür, auch subjektiv bewertete Befindlichkeiten für einen Wirksamkeitsnachweis heranzuziehen. Dies vor allem dann, wenn - wie im Falle der Eisenbehandlungen - sowohl genügend dokumentierte Aussagen als auch hinreichend Angaben über deren Beständigkeit und Reproduzierbarkeit vorliegen.
Die leidige Kostenfrage wird dadurch mehr als nur berührt. Man braucht sich nur zu vergegenwärtigen, was die meisten unserer Eisenmangelpatienten hinter sich bringen mussten, bevor sie endlich wirkungsvoll behandelt werden konnten. In den Monaten oder Jahren vor der Auffüllung ihrer leeren Eisenspeicher wurden sie meist einer ganzen Reihe von Abklärungen unterzogen und anschliessend oft über lange Zeit nur symptomatisch behandelt. Wie viel Geld das in der Regel kostete, kann man sich gut vorstellen. Denn solche Abklärungen sind meist sehr mannigfaltig: Röntgenbilder, Blutentnahmen, Untersuchungen bei Spezialärzten und nicht selten auch in Kliniken.
Ärzte sollten dabei aber auch bedenken, dass sie ihre Patienten mit so mancher dieser überflüssigen Prozeduren erheblichen seelischen Belastungen aussetzen. Zudem bringen diese den Betroffenen meist auch nur die Bestätigung, dass im Hintergrund ihrer Beschwerden keine ernsthafte organische Krankheit dingfest gemacht wurde, welche die Symptome hätte erklären können. Das vermag sie fraglos etwas zu beruhigen, bringt ihnen aber in der Regel nicht die ersehnte Heilung. Im Gegenteil: Die ihre Lebensqualität einschränkenden Symptome und die damit verbundene Verunsicherung halten weiter an. Depressive erhalten nach solchen Abklärungen meistens Psychopharmaka, Menschen mit Schlafstörungen Schlafmittel und Patienten mit Schwindel Antivertiginosa (Medikamente gegen Schwindel). Kinder mit einem AD(H)S werden zu Ritalin-Schluckern.
Es geht also nicht nur um die unnötigen Kosten. Wenn diese aber schon zur Debatte stehen, dann darf auch Folgendes nicht vergessen werden: Der Zustand nicht weniger Patienten mit Eisenmangel führt gar nicht so selten zu kürzerer oder auch längerer Arbeitsunfähigkeit. Einzelne von ihnen werden derart chronisch krank, dass sie letzten Endes berentet werden müssen.
Die Ausgaben für eine Behandlung mit Eiseninfusionen machen indes einen Bruchteil von dem aus, was in solchen Fällen die Abklärungen, die Medikationen und die Arbeitsausfälle von Patienten kosten - dies natürlich unter der Voraussetzung, dass Preisforderungen nicht in Wucher mutieren. Siehe dazu den nachfolgenden kleinen „Vorstoß“ in Sachen Preispolitik!). Deshalb besteht unseres Erachtens auch keinerlei Zweifel daran, dass die Infusionsbehandlung bei IDS auch unter dem Aspekt des Kosten-Nutzen-Verhältnisses berechtigt ist. Denn sie hat sich - sofern eben die Dosierung individuell und nach exakten Vorgaben erfolgte - nicht nur als sehr wirksam und gut verträglich, sondern zugleich auch als wirtschaftlich erwiesen.
Wirtschaftlichkeit kann unseres Erachtens so definiert werden:
Eine Behandlung ist umso wirtschaftlicher, je höher ihre Kosteneffizienz ist. Das heißt nichts anderes, als dass eine Behandlung dann wirtschaftlich ist, wenn sie „für wenig Geld viel Gesundheit“ bringt.
Diese Tatsache hat wohl den Ausschlag dafür gegeben, dass Patienten und Ärzte aus anderen Ländern in dieser Frage auf die Schweiz schauen und ebenfalls damit beginnen, Eiseninfusionen zu wählen. Dies trifft vor allem auf Deutschland und Österreich zu, aber auch auf Skandinavien, die Türkei, Australien und einige afrikanische Länder.
An dieser Stelle - bei aller gebotenen Zurückhaltung - noch ein anerkennendes Wort zu den Schweizerischen Krankenkassen. Sie sind in dieser Frage vorbildlich; denn sie erkennen die Tatsachen an. Sie haben dasselbe Ziel wie wir Hausärzte und die Patienten: Möglichst viel Gesundheit für möglichst wenig Geld! Und daher müssen die effektiven Infusionsbehandlungen von IDS-Patienten wie gerufen kommen, zumal durch die erfüllten Kriterien der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit die dritte Vorgabe, nämlich die Zweckmäßigkeit, selbstredend auch gegeben ist.
Es muss festgestellt werden, dass von den Verantwortlichen für die Beurteilung der Zweckmässigkeit einer Behandlung zwei Kriterien übersehen wurden: nämlich die Sicherheit und Verträglichkeit. In Deutschland sterben - Presseangaben zufolge - jährlich über 16.000 Menschen an den Nebenwirkungen von Medikamenten22).
Zweckmäßigkeit kann deshalb folgendermaßen definiert werden:
Eine medizinische Behandlung kann nur dann als zweckmäßig gelten, wenn sie nicht nur wirksam und wirtschaftlich ist, sondern zugleich in höchstem Maße sicher und verträglich.
WZW-Kriterien bei der Behandlung von Patienten mit einem Eisenmangelsyndrom:
Aufgrund von mittlerweile über 3.000 dokumentierten Therapieverläufen lässt sich - wie oben bereits angedeutet wurde - zweifelsfrei feststellen: Die Behandlungen mit Eiseninfusionen sind - wenn sie korrekt durchgeführt werden - nicht nur außerordentlich sicher und gut verträglich, sondern auch nachgewiesenermaßen sehr wirksam, und zwar nachhaltig. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis erweist sich dabei als außerordentlich günstig. Deshalb kann man zusammenfassend guten Gewissens sagen:
Diese neue Therapie, die nachgewiesenermaßen sicher und gut verträglich, dazu äußerst wirksam und kosteneffizient ist, hat das Prädikat „Zweckmäßigkeit“ verdient.
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Erkenntnis
Bei der Beurteilung der Qualität einer Behandlung müssen die Patientinnen künftig ein ernsthaftes Wörtchen mitreden.
Nach einer Behandlung mit Eiseninfusionen müssen Sie dem Arzt mitteilen, wie es Ihnen geht.
Der Arzt zeigt Ihnen die veränderten Laborwerte.
Dann kann gemeinsam festgestellt werden, ob das Eisen wirklich gefehlt hat.
Danach:
Wenn die Behandlung erfolgreich war, wissen Beide auch, bei welchem Ferritinwert dies der Fall war. Danach gibt der „gute Gärtner der Pflanze das notwendige Wasser schon dann wieder, bevor die Blätter erneut gelb werden“. Dazu muss er aber einige Zeit nach der Aufsättigung wissen, wie es der Pflanze dann geht und herausfinden, wie oft sie künftig wie viel Wasser braucht. Bei Frauen im Menstruationsalter sollte man nach drei Monaten nachsehen und dann die Erhaltungstherapie festlegen.
Wenn nach diesem Konzept gearbeitet wird, fühlen sich die meisten Patientinnen einerseits ernst genommen und darüber hinaus nachhaltig erfolgreich behandelt. Es treten sehr selten Nebenwirkungen auf.
Die Kosten von durchschnittlich 600 Euro für eine einmalige Aufsättigung (je nach notwendiger Menge n Eisen 300 - 800 Euro) und dann etwa 600 Euro pro Jahr für eine Erhaltungstherapie (Rückfall-Prävention) sind sehr gering im Vergleich zu dem, was für frühere Abklärungen und erfolglose Therapieversuche ausgegeben wurde.
Das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Behandlungen mit Eiseninfusionen ist für schulmedizinische Verhältnisse selten gut.
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