Wirksamkeit, Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit („WZW-Kriterien“)

 

Die Verantwortlichen im Schweizer Gesundheitswesen sprechen mit Vorliebe von den so genannten WZW-Kriterien. Die drei großen Buchstaben signalisieren Wirksamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Diese Kriterien müssen erfüllt sein, damit die Krankenversicherungen eine Behandlung bezahlen. Leider verfügen weder das Bundesamt für Gesundheit (BAG), noch die Medikamenten-Zulassungs­behör­de Swissmedic, noch der Dachverband der Krankenkassen Santésuisse über Definitionen, anhand derer man ihre Erfüllung auch beurteilen könnte. So spricht man beispielsweise immer von Wirksamkeit, weiß aber eigentlich nicht, wie sie sich wirklich berechnen lässt.

 

Die Schweizerischen Krankenkassen, die gewissermaßen „vor Ort“ mit diesem Problem zu tun haben, bezahlen die Behandlungen von Eisenmangelpatienten  mit Eiseninfusionen, weil dabei auch nach ihrer Auffassung die WZW-Kriterien erfüllt sind. Ungeachtet der Tatsache, dass ihnen noch immer exakte Maßstäbe für die Beurteilung von Wirksamkeit fehlen, haben sie längst bemerkt, dass bei Eisenmangelpatienten die Zufuhr von Eiseninfusionen eine effektive Behandlung ist, die in sehr vielen Fällen zu einer Genesung führt und deshalb auf längere Sicht Beachtliches an Kosten spart...

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